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Anwaltskanzlei online: Pflichten, Fallstricke und was 2026 wirklich auf die Website gehört

10. Mai 20267 Min. Lesezeit

Eine Kanzlei-Website ist kein Marketing-Spielzeug. Sie ist gleichzeitig Akquise-Werkzeug, berufsrechtliches Minenfeld und der erste seriöse Eindruck für jeden Mandanten, der dich nicht über Empfehlung gefunden hat. Hier die Punkte, die 2026 wirklich auf eine Anwalts-Website gehören — und wo Kollegen regelmäßig in vermeidbare Probleme laufen.

1) Impressum nach §5 DDG — kanzleispezifisch, nicht aus dem Generator

Voll ausgeschriebene Berufsbezeichnung („Rechtsanwalt", verliehen in der Bundesrepublik Deutschland), zuständige Rechtsanwaltskammer mit Anschrift, Hinweis auf die anzuwendenden berufsrechtlichen Regelungen (BRAO, BORA, FAO, RVG, CCBE) mit funktionierenden Links, Anschrift, Vertretungsberechtigte, Berufshaftpflichtversicherung mit Anschrift und Geltungsbereich. Fehlt der Versicherungs-Hinweis, ist das ein klassischer Abmahn-Klassiker.

2) Werberecht — was du sagen darfst und was nicht

Sachliche Information ist erlaubt, anpreisende Werbung nicht. Heißt: Du darfst beschreiben, in welchen Rechtsgebieten du tätig bist, welche Schwerpunkte du hast und welche Erfahrung du mitbringst. Du darfst nicht suggerieren, du seist „der beste Familienrechtler der Stadt", auch nicht verklausuliert. Erfolgsstatistiken („98% gewonnene Verfahren") sind tabu. Mandanten-Stimmen sind heikel — wenn überhaupt, anonymisiert und ohne Erfolgsbezug.

3) Tätigkeits­schwerpunkte vs. Fach­anwalts­titel

Wer Fachanwalt ist, darf den Titel führen. Wer es nicht ist, darf „Tätigkeitsschwerpunkt" oder „Interessenschwerpunkt" angeben — diese Begriffe sind durch §7 BORA klar definiert. Die Reihenfolge auf der Website sollte konsistent sein: Fachanwaltstitel zuerst, dann Schwerpunkte. Versteckte Suggestion einer Spezialisierung, die berufsrechtlich nicht gedeckt ist, ist ein typischer Stolperstein.

4) Mandantenkontakt — Anfrage­formular ohne Datenschutz­verstoß

Ein Kontaktformular auf einer Kanzlei-Website ist heikel: Mandanten geben oft ungefragt Details preis, die unter §43a BRAO (Verschwiegenheit) fallen. Das Formular sollte nur die nötigsten Daten erfassen, mit klarem Hinweis, keine Sachverhaltsdetails einzutragen. Datenübertragung verschlüsselt (TLS), Auftragsverarbeitungs-Vertrag mit dem Form-Anbieter, Retention klar geregelt. Ein einfaches Mailto-Formular ohne diese Anforderungen ist 2026 nicht mehr verteidigbar.

5) Online-Erstberatung — wenn, dann mit klaren Grenzen

Video-Beratung, Online-Mandatierung über Plattformen, digitale Vollmachten — alles möglich, alles muss berufsrechtlich sauber sein. Insbesondere: Identifizierung des Mandanten (GwG-konform bei bestimmten Mandaten), Konflikt-Check vor Mandats-Annahme, klar dokumentierte Vergütungsabrede. Eine Website, die suggeriert „Sofort-Beratung in 5 Minuten", ist problematisch — Erstberatung ist kein Fast-Food.

6) Vergütung — RVG, Vereinbarung, Transparenz

Du musst nicht alle Preise auf die Website schreiben. Du darfst aber nicht suggerieren, alles laufe nach RVG, wenn du individualvertraglich abrechnest. Eine kurze Sektion „Wie unsere Vergütung funktioniert" mit Verweis auf RVG, mögliche Vergütungsvereinbarungen und Hinweis auf das transparente Erstgespräch reicht und schafft Vertrauen ohne berufsrechtliches Risiko.

7) Lokale Sichtbarkeit — Google & Co.

Mandanten googeln „Anwalt Familienrecht [Stadt]" oder „Fachanwalt Arbeitsrecht in der Nähe". Wenn deine Website nicht für die richtige Schwerpunkt-Stadt-Kombination optimiert ist, findet dich der potenzielle Mandant nicht. Saubere Title-Tags je Schwerpunkt, lokal verankerte Texte (nicht „bundesweit") und eine korrekt eingerichtete Google-Business-Profile- bzw. Maps-Präsenz sind kein Marketing-Schnickschnack — sie sind die Basis für jede nicht-empfohlene Mandantenakquise.

Was wir bei Kanzlei-Websites NICHT empfehlen

  • Stockfotos mit Justitia-Statue oder Hammer. Klischee. Lieber ein nüchternes Foto der Kanzleiräume oder ein sauberes Anwalts-Porträt.
  • Erfolgs-Statistiken oder Zitat-Sammlungen ehemaliger Mandanten mit Klarnamen. Berufsrechtlich problematisch, oft datenschutz­rechtlich unhaltbar.
  • Live-Chat-Widgets, die Mandantengeheimnisse abgreifen. Wenn überhaupt: nur mit klarer Datenschutz-Einbindung und Mandanten-Hinweis.

Tipp zum Schluss: Lass die Website-Texte, das Impressum und die Datenschutzerklärung von einem auf Kanzlei-Marketing spezialisierten Kollegen oder einer Berufsrechts-Beratung gegenlesen. Einmaliger Aufwand, langfristige Sicherheit.

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