Eine Arztpraxis-Website ist nicht „Marketing". Sie ist ein Service-Punktfür deine Patienten und gleichzeitig ein juristisches Minenfeld. Hier die sieben Elemente, die 2026 wirklich drauf gehören — und wo Praxen am häufigsten Abmahnungen einfangen.
1) Korrekte Anbieter-Kennzeichnung (Impressum nach §5 DDG)
Voll ausgeschriebener Praxisname, vertretungsberechtigter Arzt mit akademischem Grad, Anschrift, Telefon, E-Mail, Berufsbezeichnung, zuständige Ärztekammer mit Anschrift, zuständige Aufsichtsbehörde, KV-Zugehörigkeit, Hinweis auf die Berufsordnung mit Link. Fehlt etwas, kann das eine kostenpflichtige Abmahnung nach sich ziehen — je nach Anwalt und Streitwert können hier schnell drei- bis vierstellige Summen zusammenkommen. Lass das Impressum im Zweifel kurz von einem Fachanwalt prüfen.
2) Datenschutzerklärung — branchenspezifisch, nicht aus dem Generator
Eine Praxis-Website verarbeitet sensible Gesundheitsdaten — und zwar oft, ohne dass der Praxisinhaber das merkt. Online-Terminbuchung, Kontaktformular, Rückruf-Wunsch zu einer Beschwerde — alles personenbezogen. Eine Standard-Datenschutzerklärung aus einem Generator deckt das nicht ab. Du brauchst eine, die explizit Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO) behandelt.
3) Sprechzeiten — strukturiert, nicht als Bilddatei
Sprechzeiten als Tabelle, nicht als JPG-Foto. Grund 1: Suchmaschinen lesen Bilder nicht. Grund 2: Screenreader für sehbehinderte Patienten lesen Bilder nicht. Grund 3: Wenn du am Donnerstag länger offen hast als sonst, willst du das nicht in Photoshop ändern müssen.
4) Kontakt-Möglichkeiten ohne Hürde
Telefon als klickbarer Link (mobile Patienten rufen direkt an). Adresse als klickbarer Link auf eine Karte — aber bitte OpenStreetMap statt Google Maps, weil Letzteres ohne expliziten Cookie-Consent eine DSGVO-Verletzung ist. E-Mail-Adresse mit Hinweis: „Bitte keine Diagnosen oder sensible Daten per E-Mail."
5) Online-Terminbuchung — wenn, dann richtig
Wenn du Doctolib, Jameda oder ein eigenes Buchungs-Widget einbindest: das ist ein externer Dienst, der personenbezogene Daten verarbeitet. Heißt: Auftragsverarbeitungs- Vertrag, Erwähnung in der Datenschutzerklärung, expliziter Cookie-Consent vor dem Laden des Widgets. Wer das ignoriert, fängt sich irgendwann eine.
6) Verständliche Leistungs-Übersicht
Patienten googeln nicht „ICD-10-Code M54.5". Sie googeln „Rückenschmerzen Hausarzt Düsseldorf". Deine Leistungs-Seiten sollten in normalem Deutsch beschreiben, was du behandelst — und idealerweise je Schwerpunkt eine eigene Unterseite haben. Das ist gleichzeitig SEO-Gold und Service.
7) Notfall- und Vertretungs-Hinweise
Was passiert, wenn jemand außerhalb der Sprechzeiten Hilfe braucht? Eine kleine Box mit den Notfallnummern (116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst, 112 für Notarzt) gehört auf die Startseite. Im Urlaubsfall: Vertretungsregelung sichtbar machen, nicht nur eine Telefon-Ansage einrichten und hoffen, dass die Patienten anrufen.
Was wir bei Arzt-Websites NICHT empfehlen
- Hero-Slider mit drei wechselnden Bildern. Patienten suchen Information, nicht Stimmung. Ein klares Foto, ein klarer Satz reichen.
- Stockfotos lächelnder Models. Untergräbt Vertrauen. Lieber ein ehrliches Praxis-Foto, auch wenn es nicht perfekt ist.
- Pop-ups, Banner, „abonniere unseren Newsletter". Falscher Ort.
Tipp zum Schluss: Lass eine Datenschutzerklärung von einem Anwalt oder einer auf Heilberufe spezialisierten Datenschutz-Beratung prüfen. 200–400 € einmalig, die dich später eine Abmahnung sparen.
Brauchst du eine Praxis-Website, die diese Punkte ab Tag 1 abhakt? Probier die Demo aus — als Branche „Arztpraxis" wählen.